Vertrag, Recht

Wir beachten folgende Rechtsbereiche und haben unseren Vertrag für das Interview entsprechend gestaltet:

 

ABGB "Bürgerliches Recht" ist im Allgemeinen die Basis unseres Vertrages zur Anfertigung des Interviews. Das gilt für die Vertragserfüllung beider Seiten, also das vereinbarte Erscheinen zur Aufnahme und die Zahlung des vereinbarten Entgelts.

Wir verlangen keine Anzahlung. Bei Verschiebung des Interviewtermins von Seite der interviewten Person gibt es keine Zusatzzahlung, sofern die Vewrschiebung bis zu 3 Tage vorher ohne Angabe eines Grundes oder bis zum vereinbarten Tag aus gesundheitlichem Grund erfolgt.

Eine Verschiebung oder Storno aus anderen als gesundheitlichen Gründen in den 2 Tagen vor dem Interviewtermin wird mit EUR 30,- verrechnet.

Bei einer endgültigen Absage des Termins und Beendigung des Vertrages in den zwei Tsgen vor dem Aufnahmetermin, ohne dass ein Interview aufgenommen wurde, wird bei gesundheitlichen Gründen auch die an sich vorgesehene Bearbeitungsgebühr von EUR 30,- erlassen.

 

Sollte der Interviewtermin durch eine bei uns liegende Ursache verschoben werden, haben Sie natürlich keinerlei Kosten, ein Recht, den Ersatztermin zu bestimmen, aber auch keine Schadenersatzrechte. Wir verschieben nur aus besonders triftigem Grund, wie etwa Erkrankung des Interviewers/Kameramannes.

 

Der Kunde hat also bis 3 Tage vor dem vereinbarten Interviewtermin ein volles Rücktrittsrecht mit voller Rückzahlung eventuell bereits geleisteter Anzahlungen.

 

SCHUTZ der PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Dieser Schutz wird von Ihnen zur Anfertigung des Interviews teilweise relativiert, doch ist das fertige Interview insofern geschützt, dass es nur an die Vertragspartner oder andere Personen nach deren Festlegung im Vertrag weitergegeben wird. Die Interviewte Person hat ein Recht, die Löschung einzelner Passagen oder des gesamten Interviews zu verlangen. Dafür ist bei Auslieferung eines Vorab-Datenträgers eine Frist von einer Woche vorgesehen, danach werden nämlich die restlichen bestellten Datenträger angefertigt und ausgeliefert, weshalb die Löschung einer Passage vorher zu verlangen ist.

Die Interviews werden von uns weder veröffentlicht, noch anderen als den festgelegten Personen übergeben.

 

DATENSCHUTZ

Die von Ihnen bei den Kontaktnahmen mit uns angegebenen Daten verwenden wir nur für die Abwicklung des Auftrages. Auch alle Daten/Informationen, die Sie im Interview selbst geben, behandeln wir vertraulich und geben sie nicht weiter.

 

COPYRIGHT

Die Person, die hinter der Kamera/Fotoapparat steht und den Auslöser drückt, hat Kraft gesetzlicher Bestimmungen das Urheberrecht an dieser Aufnahme. Der Kunde von Lebensinterview erhält durch den Vertrag ein Recht zur unbeschränkten privaten Nutzung des auf Datenträger übergebenen Interviews, was auch die Vervielfältigung (Anfertigung von Kopien der Disk oder des USB-Sticks) im privaten Bereich und die Veröffentlich auf Sozialen Medien wie YouTube etc. erfasst. Nur bei einer gewerblichen Nutzung ist das Einvernehmen mit uns nötig, weil wir für gewerbliche Nutzung das Urheberrecht nur mit Einzelentscheidung abgeben.

 

VERTRAGSPARTNER

Ist jedenfalls die interviewte Person. Sofern jemand Dritter (zB Tochter für die Eltern) den Vertrag für die Anfertigung des Interviews abschliesst, werden zwei Verträge gemacht, einer mit der Bestellerin/dem Besteller und ein weiterer mit der interviewten Person.

 

ZUKUNFT

Der Vertrag regelt auch die Behandlung der Daten/des Interviews für die Zukunft. Darunter das Recht der Kontaktnahme und die Frage des Überganges der Rechte, falls ein Vertragspartner stirbt oder nicht mehr kommunikationsfähig ist. Wir speichern das Interview jedenfalls 5 Jahre und solange unser Unternehmen existiert, sofern wir nicht durch eine berechtigte Person einen Auftrag zur Löschung bekommen. 

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